Mitarbeiter – Mittel oder Mittelpunkt?
Bei den meisten Unternehmen „steht der Mitarbeiter im Mittelpunkt“. Und um zu dieser denkwürdigen Leitbild-Formulierung zu kommen, investieren Unternehmen viel Zeit und Geld. Bleibt die Frage: wie ernst ist dieses Commitment? Und gibt es einfachere und signalstärkere Wege, Menschen als wichtigsten Wert anzuerkennen?
Wir meinen: ja. Unterschreiben Sie als Unternehmen einfach die Allgemeinen Menschenrechte – den wahrscheinlich wichtigsten historischen und zeitlos gültigen Grundkatalog ethischer Grundrechte und -werte. Aus der Aufklärung geboren und nach Kriegsende 1948 offiziell deklariert, spannen sie in 30 Artikeln einen Bogen menschlicher Grundrechte. Und beschreiben damit auch unsere Pflichten als Staat, als Unternehmen oder als Mitmensch.
Die Menschenrechte sprechen durchaus aktuelle Unternehmensthemen an. Nehmen Sie nur Artikel 2: „Jeder hat Anspruch auf alle (…) verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, (…), nationaler oder sozialer Herkunft.“ Das Diversity-Management ist also gefordert. Oder Artikel 23: „Jeder (…) hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ Herrscht hier nicht großer Nachholbedarf? Oder Artikel 24: „Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.“ Die Work-Life-Balance lässt grüßen.
Ethische Werte sollten wir im Zusammenspiel zwischen Erwachsenen eigentlich als gute Kinderstube voraussetzen. Wer es aber im Zeitalter von CSR und Corporate Governance auch gerne schriftlich hätte – hier der Link zu diesem Dokument mit Weltgeltung.
Ralf Tometschek freut sich auf Gedankenaustausch zu Leit- und Leidbildern:
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